Im Rahmen der Bologna-Reform wurden die bisherigen Diplomabschlüsse in eine Bachelor-/Masterstruktur übergeleitet. Da sich die aktuelle Gesetzesgrundlage - das Psychotherapeutengesetz - für die Ausbildung zum/zur Psychologischen Psychotherapeuten/in und zum/zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in weiterhin auf Diplomabschlüsse bezieht, sind die Zugangsvoraussetzungen zur Psychotherapieausbildung für Ausbildungskandidaten mit Bachelor-/ Masterstudienabschluss nicht mehr eindeutig definiert. Vor diesem Hintergrund haben wir häufig gestellte Fragen hierzu für Sie zusammengestellt und beantwortet.
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Seit Januar 2003 sind die meisten universitären Ausbildungsinstitute im "Verbund universitärer Ausbildungsgänge für Psychotherapie e.V." (<unith>) zusammengeschlossen